Die Geschichte der Mastanlage in Tauhardt Gemeinde Finne in Text und Bildern

 Pressemitteilung vom Oktober 2016


WIR KLAGEN WEITER - AUF ZUM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT


Am 6.7.2016  fand die Verhandlung am Oberverwaltungsgericht Magdeburg (OVG) statt. Im Ergebnis dieser Verhandlung wurde unsere Klage abgewiesen. Das Urteil folgte in keinem den Argumenten des erstinstanzlichen Verwaltungsgerichtes Halle und den Argumenten unserer Bürgerinitaitive Finne gegen Massentierhaltung (kurz BI, vorgetragen durch unseren Anwalt Ulrich Werner). Es folgte auch nicht unserem Antrag zur Kostenentscheidung über das gerichtlich beauftragte Gutachten, welches notwendig wurde, weil die zwei Gutachten im Auftrag des Unternehmens nachweislich fehlerhaft waren, welche auch das Landesverwaltungsamt nachträglich in Zweifel zog. Das OVG beauflagte uns, die Kläger, 60% der Kosten dieses Gutachtens zu tragen.

Auch unseren Argumenten, dass der Neuantrag auf Genehmigung aus dem Jahre 2010 öffentlich hätte erörtert werden müssen, folgte das OVG nicht. Dem Widerspruch zwischen den festgestellten Gerüchen nach den Geruchsaufzeichnungen der BI-Mitglieder und den Werten der Geruchsprognosen wollte das Gericht trotz Benennung von Zeugen und deren schriftlichen Aufzeichnungen (festgestellte Geruchshäufigkeiten bei Teilausbau im Ort: 17-20%; genehmigte Geruchshäufigkeiten: maximal 6%; gutachterliche Prognosen am beklagten Wohngrundstück: 11-14% bei Vollausbau) nicht nachgehen. Das OVG hat keine Berufung zu seinem Urteil zugelassen.

Das ergangene Urteil führt dazu, dass das Unternehmen nun seine ursprünglich beantragte Kapazität an eingesperrten Tieren fast verdoppeln könnte, von derzeit ca. 130.000 auf 250.000 Tiere. Da dies in keiner Weise in unserem Interesse ist, das Urteil für uns mehr Fragen als Antworten ergibt, haben wir beim Bundesverwaltungsgericht (BVG) beantragt, die Berufung zuzulassen (Nichtzulassungsbeschwerde), um die angewandten Rechtsnormen, die wir durch das Urteil verletzt sehen, vom Bundesverwaltungsgericht prüfen zu lassen. Die Nähe der Anlage zu den Wohnhäusern (keine 150m!) und der Gestank, der bei Ostwind durch die Straßen und in die Häuser zieht und schon gar nicht die Situation der eingepferchten Tiere und das daraus folgende Tierleid werden hier eine Rolle spielen, sondern die Frage, ob das Verfahren und die Anwendung des Rechtes fehlerhaft waren.

Die Verfahrensfehler sind für uns offensichtlich, wurden aber vom OVG nicht beanstandet (fehlende öffentliche Beteiligung beim Neuantrag 2010, Nichtberücksichtigung der Auswirkungen der von der Anlage austretenden Keime und Bioareosole, planungsrechtliche Fragen des Nachbarschaftsschutzes bei besonders großen Anlagen, die FFH-Gebietsverträglichkeit der Mastanlage).

Um die Kosten dieses Verfahrens stemmen zu können, freuen wir uns über jede Hilfe. Wir danken allen bisherigen Spendern, wir danken für die Unterstützung der Albert-Schweitzer-Stiftung, dem Naturschutzbundes Deutschland, dem BUND und seinen BUND-Ortsgruppen sowie dem Verein Künstler für Andere.

Für die zu erwartenden Kosten des Verfahrens beim Bundesgerichtshof benötigen wir auch Ihre Unterstützung.


Pressemitteilung vom November 2015

Das LANDESVERWALTUNGSAMT geht in BERUFUNG - AUF ZUM OBERVERWALTUNGSGERICHT


Die Bürgerinitiative „Finne gegen Massentierhaltung“ klagt seit 2011 gegen die Geflügelmastanlage Tauhardt. Im Juli 2014 wurde vom Verwaltungsgericht Halle die Genehmigung des Landesverwaltungsamtes Halle für rechtswidrig erklärt, wir haben  das Gerichtsverfahren in erster Instanz gewonnen! Das Landesverwaltungs-amt als auch das Unternehmen, der „Geflügelhof Finne“, haben gegen dieses Urteil Berufung beantragt. Inzwischen wurde durch das Oberverwaltungsgericht Magdeburg die Berufung zugelassen, so dass es eine Berufungsverhandlung beim Oberverwaltungsgericht geben wird!

Die Mitglieder der Bürgerinitiative haben in diesem Jahr an verschiedenen Orten im Dorf die Geruchsausbreitung protokolliert. Über hundert Aufzeichnungen belegen, dass die Immissionsbelastung in Tauhardt wesentlich über der genehmigten zulässigen Immissionsbelastung liegt, die mit maximal 6% der Jahresstunden im Genehmigungsbescheid angegeben wurde.

Die Aufzeichnungen lassen den Schluss zu, dass die Geruchsbelastung innerhalb der vergangenen 10 Monate (Januar bis Oktober 2015) über 20 % der Jahresstunden lag, somit mehr als dreimal so hoch wie ursprünglich vom Landesverwaltungsamt genehmigt war (und dies schon beim Teilbetrieb der wesentlich größer geplanten Anlage).

Worin sieht die Bürgerinitiative neben dem unzureichenden Tierschutz das Problem?

Trotz der eingebauten Filteranlagen sind die Bewohner bei östlichen Winden nicht nur dem Gestank, sondern auch krank machenden Pilzen, Bakterien und Viren ausgesetzt.

Wissenschaftliche Studien belegen, dass diese Keime im Abstand bis zu 1000 Metern von der Anlage überleben können. Die Anwohner atmen diese ein und sind damit der erhöhten Gefahr ausgesetzt, sich auch mit krankmachenden Keimen zu infizieren. Zudem kann auf Grund der Haltungsbedingungen (die hohe Besatzdichte bedeutet eine hohe Krankheitsanfälligkeit der Tiere) auf Antibiotika bei dieser Mastanlage nicht verzichtet werden, so dass auch antibiotikaresistente Keime aus der Anlage entweichen. Der Hühnerkot, der bis zur Schlachtung im Stall verbleibt, „keimt“ so mehrere Wochen vor sich hin und wird als Staub, aber auch in Form von nicht sichtbaren Nanopartikeln über die Zwangsentlüftung herausgeblasen. Diese Partikel nennt man auch Bioaerosole, für diese gibt es bisher keinen gesetzlich geregelten Grenzwert. Auf Grund der Nähe der Ställe zum Dorf (keine 150m) und der Größe der Anlage hat das Gericht auch ohne diesen Grenzwert die Gefahr für die Bewohner festgestellt. Sollte dieses Urteil in der Berufungsverhandlung Bestand haben, wäre es auch für vergleichbare Anlagen anwendbar, damit wäre eine wichtige grundsätzliche Verbesserung des Anwohnerschutzes gegeben.

Dies will das Landesverwaltungsamt verhindern. Trotz der Beeinträchtigung für Mensch, Tier und Umwelt sind umfangreiche Fördermittel in das Vorhaben geflossen. Die Landespolitik, voran der jetzige Umweltminister Aikens und die regierende Koalition, hat trotz der landesweiten Proteste gegen den voranschreitende Bau solcher Mastfabriken, seine Förder- und Genehmigungsstrategie bisher nicht geändert. Die Bürgerinitiative wird sich deswegen auch im bevorstehenden Landtagswahlkampf einmischen.    

Da im Genehmigungsverfahren mit fehlerhaften Emissionswerten gerechnet wurde, hat die BI zudem das Vertrauen zu den Gutachtern des Betreibers und der  Genehmigungsbehörde verloren.

Das Gericht folgte in erster Instanz den Argumenten der Bürgerinitiative und widerrief deswegen den Genehmigungsbescheid komplett.

Weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kann das Unternehmen die Anlage weiterhin betreiben, zum großen Ärger der Anwohner. Gerade in den heißen Tagen und Nächten des diesjährigen Sommers war, auch auf Grund des vorherherrschenden Ostwindes, der Gestank unerträglich.

Was geschieht, wenn die Bürgerinitiative im Berufungsverfahren verlieren sollte?

 

Dann bleibt die Mastanlage nicht nur in Betrieb, sondern die Tierplatzzahl wird ver-doppelt werden (der Bau von 2 weiteren Ställen, die schon genehmigt sind, wird umgesetzt). Die vom „Geflügelhof“ im Gerichtsverfahren notwendig gewordene Reduzierung der Mastperioden auf 5 (ursprünglich waren 7 Mastperioden pro Jahr erlaubt) könnte aufgehoben werden, der Betrieb würde dann ganzjährig „produzieren“.

Was erhofft die Bürgerinitiative?

Die Bürgerinitiative will verhindern, dass die Anlage noch weiter vergrößert wird und damit noch mehr Tiere leiden und die Bewohner den Gestank und die Keime ganzjährig ertragen müssen. Dies kann bisher nur auf gerichtlichem Wege geschehen. Die Kosten des ersten Verfahrens (Anwalts- und Gerichtskosten über 10.000,-€, die 12.000 € für den neutralen Gutachter könnten noch auf die BI zukommen) hat die Bürgerinitiative allein finanziert. Für die Kosten des Berufungsverfahrens ist die BI deswegen dringend auf Unterstützung angewiesen.

In der Gemeinde Finne wurde durch das Engagement der Bürgerinitiative inzwischen auch eine BUND-Ortsgruppe (Bund für Umwelt- und Naturschutz) gegründet, die die Klage unterstützt. Über den Landesverband des BUND wurde ein Spendenkonto eingerichtet. Die Bürgerinitiative ruft dazu auf, das Klageverfahren durch eine Spende zu unterstützen, jeder Euro hilft:

Spendenkonto beim BUND Sachsen-Anhalt

IBAN:  DE36 8109 3274 0001 6698 00

Volksbank Magdeburg  

Verwendungszweck/Kennwort (unbedingt angeben): Pro Finne

Die BI hat im Februar 2015 mit den Vertretern des Eigentümers, Roland Braune und Matthias Klug, Gespräche über Minderungsmöglichkeiten für Gestank und Keime sowie einen bessern Tierschutz geführt. Die BI hätte im Gegenzug die Klage zurück genommen, da eine außergerichtliche Einigung der bessere Weg gewesen wäre. Das Unternehmen sieht  aus Kostengründen keinen Handlungsspielraum für eine tier- und menschengerechtere Tierhaltung. Leider waren diese Gespräche damit ohne Erfolg, die BI signalisiert aber weiterhin Gesprächsbereitschaft!


Das Problem in Bildern

Tauhardt Draufsicht

2008 Draufsicht Tauhardt mit untersuchten Immissionspunkten

Tabelle

2011 Diese Immissione erwarten uns - theoretisch

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OVG 1
OVG 2

 

Gülle auf Acker

Frühjahr 2013: Der Acker schwimmt in Gülle

 

 

Bild 70

 

Kontakt: 

BI Finne gegen Massentierhaltung

 

c/o Andreas Ilse

Kirchstraße 12

06647 Finne

marion.ilse(at)t-online.de  

 

Spendenkonto beim BUND:

IBAN:  DE36 8109 3274 000 1669 800    

BIC: GENODEF1MD1

Volksbank Magdeburg  

Kontoinhaber: BUND Sachsen-Anhalt 

Verwendungszweck/Kennwort (unbedingt angeben)

Pro Finne   

 

 

 

 

 

Unsere Petition unterstützen:

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